Zürcher Fluglärm-Index, ZFI

Der Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) ist eine Methode zur Berechnung der Anzahl durch Fluglärm stark belästigter beziehungsweise stark schlafgestörter Personen im Umkreis des Zürcher Flughafens.

Die Einführung des ZFI als Instrument der Wirkungsquantifizierung, gepaart mit einem Richtwert, der nicht überschritten werden soll, stellte das Kernstück des Gegenvorschlages des Zürcher Kantonsrates zur „Volksinitiative für eine realistische Flughafenpolitik“ dar, welche die Flugbewegungen am Flughafen Zürich auf 250'000 pro Jahr beschränken und ein neunstündiges Nachtflugverbot einführen wollte. Der Gegenvorschlag bestand aus drei Elementen: Zum einen sollte bei Erreichen von 320 000 Flugbewegungen pro Jahr entschieden werden, ob sich der Kanton Zürich beim Bund für eine Beschränkung der Flugbewegungen einsetzen soll, zum anderen sollte sich der Kanton für eine siebenstündige Nachtflugsperre einsetzen. Das dritte Element bestand in der Einführung des ZFI. Dieser sieht vor, dass die Behörden des Kantons Zürich darauf hinwirken, dass der Richtwert des ZFI von 47'000 stark belästigten bzw. stark gestörten Personen nicht überschritten wird. Unter dem Begriff «ZFI Plus» kam eine von der bürgerlichen Ratsmehrheit im Zürcher Kantonsrat unterstützte ZFI-Variante am 25. November 2007 zur Volksabstimmung und wurde deutlich angenommen.

Im Gegensatz zur üblichen Lärmbeurteilungs-Praxis, wird die Lärmwirkung im ZFI mit der Anzahl Personen, die von dieser Wirkung betroffen sind, gewichtet. Die Masseinheit des ZFI ist „Anzahl Personen“. Der ZFI setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Anzahl durch Fluglärm während des Wachzustands am Tag stark belästigten Personen und der Anzahl durch Fluglärm im Schlaf während der Nacht stark gestörten Personen. Die beiden ZFI-Komponenten werden aufgrund der tatsächlichen Fluglärm-Belastung in jedem Hektarquadrat berechnet.

2014-2023

2005-2022

Fazit: seit der Einführung vor 19 Jahren wurde der ZFI 6mal eingehalten!

Verordnung zum Zürcher Fluglärm-Index (ZFI-VO)